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Gebühren:
Folgende Vergütungsmöglichkeiten stehen zur
Verfügung:
1.
Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung
2.
Vergütung nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
3.
Honorarvereinbarung/ Beratungspauschale
4.
Prozesskostenhilfe (PKH); Beratungshilfeschein
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an. |
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